Sei willkommen in den Ländern der Seele
tritt ein
und erforsche Dich selbst







  Das Bundesverfassungsgericht hat am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR784/03) zugunsten der Heiler entschieden:
Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert
und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.

Schon 1980 hat die Weltgesundheitsorganisation
WHO beschlossen, schamanische Heilrituale,
soweit sie "psychosomatische"
Krankheiten betreffen,
der Schulmedizin gleichzustellen.